Fensterförderung 2024 – jetzt sanieren und von hohen Fördermöglichkeiten profitieren
Neue Regelungen für energetische Maßnahmen an Gebäuden machen das Jahr 2024 besonders interessant für Sie, wenn Sie einen Neubau oder die Renovierung bzw. Sanierung einer Bestandsimmobilie planen oder sich Gedanken über eine Fenstersanierung und Fensterförderung machen, denn hier können Sie von einer BAFA Förderung in Höhe von 15 % profitieren. Die Experten von fensterprofisdirekt.de erklären in diesem Beitrag, was es mit der Fensterförderung 2024 auf sich hat.
Bündelung von Förderprogrammen in der BEG
Die tiefgreifenden Änderungen bei der Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung gelten seit Anfang Januar 2021. Der wesentliche Punkt ist, dass investive Programme in der so genannten “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) gebündelt werden, die aus drei Teilbereichen besteht. In diesen drei Bereichen werden jeweils Zuschuss- und Kreditvarianten angeboten, und zwar für Wohngebäude (BEG WG), für Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für die Fenstersanierung und Fensterförderung ist die BEG EM zuständig.
Die BEG ist als ein zentrales Element des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 zu verstehen, in der die Bundesregierung nun die bisherigen Angebote für die Förderung von Erneuerbaren Energien und energieeffizienten Maßnahmen im Immobilienbereich zusammenfasst. Damit soll eine Modernisierung, Optimierung und vor allem auch Vereinfachung der bisher verstreuten Fördermöglichkeiten erreicht werden. Gleichzeitig will die Regierung mit der BEG weitere Anreize für Investitionen liefern und die Sanierungsquote bei Gebäuden steigern.
Fensterförderung 2024 als Zuschuss oder Kredit
Als Interessent für eine Fensterförderung können Sie entweder auf einmalige Zuschüsse oder auf günstige Kredite zurückgreifen. Diese Möglichkeit gilt für jeden Fördertatbestand. Zuständig für die Beantragung und Bewilligung sind zwei Institutionen. Bei den Zuschüssen führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Regie. Für die Umsetzung der Kreditvariante ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig, die dafür mit den jeweiligen Hausbanken zusammenarbeitet.
Die BAFA Förderung in Form von Zuschüssen für die Fenstersanierung und Fensterförderung, geregelt von der BEG EM, ist am 2. Januar 2021 gestartet. Diese BAFA Förderung für Einzelmaßnahmen wird für Arbeiten bewilligt, die nicht einen vollständigen Effizienzhausstandard für eine Immobilie erreichen. Dazu zählt neben Zuschüssen für Anlagentechnik, Heizungen und Heizungsoptimierung, Wärmedämmung an Außenwänden und Dachflächen eben auch die Fensterförderung bei einer Fenstersanierung.
Fensterförderung 2024 nur mit einem Energieeffizienz-Experten
Eine weitere wichtige Neuerung, die Sie für die Fensterförderung und Fenstersanierung beachten müssen, ist die notwendige Einbindung eines Energieeffizienz-Experten. Bei Einzelmaßnahmen laut BEG EM an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik ist er für die Beantragung der BAFA Förderung unerlässlich, während er bei anderen förderfähigen Maßnahmen lediglich eine Option darstellt.
Der Energieeffizienz-Experte erstellt für den Projektantrag zur Fensterförderung eine technische Produktbeschreibung (TPB) mit detaillierten Erläuterungen der geplanten Maßnahme. Dafür muss er ein elektronisches Formular nutzen, das im Zuge der BAFA Förderung bereitgestellt wird. Im Klartext heißt das für Sie als Antragsteller für eine Fensterförderung: Ohne eine TPB wird Ihr Antrag nicht angenommen.
Obergrenzen für die BAFA Förderung
Zunächst einmal gilt für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle, dass Sie mindestens 2.000 Euro investieren müssen, um die BAFA Förderung von 15 % für eine Fenstersanierung zu erhalten. Insgesamt sind die förderfähigen Investitionen für energetische Sanierungsarbeiten bei Wohngebäuden auf 60.000 Euro je Wohneinheit begrenzt, was einen maximalen Zuschuss von 9.000 Euro ergibt.
Wenn Sie beispielsweise 8.000 Euro in eine Fenstersanierung investieren wollen, bekommen Sie vom BAFA eine Fensterförderung in Höhe von 1.200 Euro, so dass Ihr Eigenanteil auf 6.800 Euro sinkt.
Zusätzliche Möglichkeiten bei der BAFA Förderung
Gefördert werden kann auch eine Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten aus der entsprechenden Expertenliste des Bundes. Die Beteiligung an den Kosten dafür ist nur in Verbindung mit einer Einzelmaßnahme nach BEG EM – wie etwa eine Fenstersanierung – möglich.
In diesem Bereich umfasst die BAFA Förderung 50 % bis zu einer Investitionssumme von 20.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die förderfähigen Ausgaben beschränkt auf 5.000 Euro, bei Wohnhäusern mit drei und mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Einheit. Die maximale Höhe eines Zuschusses je Zuwendungsbescheid liegt bei 20.000 Euro.
Weitere nützliche Informationen zur Fensterförderung 2024
Wenn Sie die Fensterförderung durch das BAFA nutzen möchten, stellen Sie Ihren Antrag unbedingt vor einer Auftragserteilung, sonst wird er abgelehnt. Sie dürfen allerdings vorab Angebote einholen und mit der Planung beginnen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Zuschussantrag für die Fensterförderung beim BAFA liegt derzeit bei rund sechs Wochen. Durch eine Steigerung der Kapazitäten soll dieser Zeitraum in der Zukunft verkürzt werden. Wenn Sie lieber auf einen Förderkredit zurückgreifen möchten, ist für Maßnahmen an der Gebäudehülle weiterhin die KfW zuständig.
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